Rechtliches

Folgende Angaben sind nach geltendem Recht obligatorisch:

Die Berufsbezeichnung der beiden Praxisinhaber ist Zahnarzt. Beide Zahnärzte haben die Approbation in Deutschland erworben. Die der zahnärztlichen Berufsausübung zugrunde liegende Berufsordnung finden Sie auf der Web-Site der Landeszahnärztekammer Hessen.

Die für die Praxisinhaber zuständige Zahnärztekammer ist die Landeszahnärztekammer Hessen.

 

LZK - Hessen

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